VTA - Baumbeurteilung

Die Visual Tree Assessment (VTA)- Methode wurde im Forschungszentrum Technik und Umwelt in Karlsruhe von Prof. Dr. Claus Mattheck entwickelt und ist ein international weit verbreitetes und gerichtlich anerkanntes Verfahren zur Beurteilung von Bäumen.

Die VTA-Methode basiert auf einer biomechanisch fundierten Sichtkontrolle. Nach einer Sichtkontrolle kann potenziell Problematisches verifiziert werden. Hierzu stehen praxiserprobte Verfahren für eingehende Untersuchungen zur Verfügung. Die wissenschaftlich sowie rechtlich abgesicherten Grundlagen und Versagenskriterien für eine Beurteilung nach der VTA-Methode beruhen auf Naturbeobachtungen.

Die VTA-Methode ist ein seit vielen Jahren erprobtes und praxisgerechtes Verfahren, das den Zielen des Naturschutzes und des Rechtsfriedens dient, weil gefährliche von sicheren Bäumen unterschieden werden können und auch vorhersehbare von nicht vorhersehbaren Unfällen differenziert werden können.

Entsprechend dem Axiom konstanter Spannung, nach den ein Baum eine gleichmäßige Spannungsverteilung auf all seinen Oberflächen anstrebt und Sollbruchstellen zu vermeiden trachtet, versucht der Baum von Defekten verursachte Spannungserhöhungen durch verstärktes Dickenwachstum abzubauen („Reparaturwachstum“). Die auf diese Weise gebildeten Veränderungen sind sichtbare Symptome, die als Warnsignale in der Körpersprache der Bäume auf die Schädigung hinweisen.

Die VTA-Methode ordnet den Symptomen die verursachenden Defekte zu.

Werden bei der visuellen Baumkontrolle besorgniserregende Defektsymptome erkannt, wie z.B. Wülste, Beulen, Risse, Rindenstauchungen und Fruchtkörper Holz zersetzender Pilze, erfolgt eine eingehende Untersuchung zur Bestätigung und Bewertung des vermessenen Defekts mit Versagenskriterien nach dem VTA-Ablaufdiagramm:

1. Symptomerkennung

2. Defektbestätigung

3. Defektvermessung

4. Defektbewertung

5. Festlegung geeigneter Maßnahmen

 

Die Baumsachverständigen des Baumzentrum Kaiserstuhl sind persönlich von Prof. Dr. Claus Mattheck in der Anwendung der VTA-Methode ausgebildet worden und haben die Expertise, weitergehende Untersuchungen durchzuführen und Fachgutachten anzufertigen. Siehe hierzu auch die Informationen zu Baumgutachten.

 

 

DIE VTA-METHODE IN DER RECHTSPRECHUNG

Von Prof. Dr. Hans-Joachim Hötzel, Bonn

 

Die VTA-Methode hatte mit dem Urteil des OLG Karlsruhe vom 21. Dezember

1993 Eingang in die obergerichtliche Rechtsprechung gefunden. Mit der

Entscheidung des BGH vom 30. Juli 1997 war sie eine höchstrichterlich

anerkannte, durch eine repräsentative Rechtsprechung bestätigte und damit rechtssichere Methode der Baumdiagnose geworden….

 

Bis Januar 1999 sind drei weitere Fälle unter Anwendung der VTA-Methode von

den zuständigen Gerichten abgeschlossen worden. Die Wertschätzung der

Rechtsprechung für die VTA-Methode setzt sich in sieben weiteren rechtskräftigen

Gerichtsentscheidungen fort, die seitdem in vollständiger schriftlicher

Urteilsfassung eingegangen sind. Damit ist die VTA-Methode zur Inhaltsbestimmung

der Verkehrssicherungspflicht für Bäume weiter bestätigt und verfestigt

worden.

So heißt es etwa im Vorwort eines juristischen Standardwerkes zur

Verkehrssicherungspflicht:

"Bei den 87 Entscheidungen, die sich mit Baumschäden befassen, sind die

früher oft überzogenen Sicherheitsanforderungen einem neuen Verständnis für

die oft nicht mögliche Vorhersehbarkeit von Schäden gewichen, wobei deren

Erkennbarkeit durch die VTA-Methode eine neue Dimension erhalten hat…

 

Keine Verkehrssicherungspflicht besteht gegenüber Personen, die sich unbefugt

in den Gefahrenbereich begeben, zumal dann, wenn sich eine untypische

Gefahr verwirklicht hat, die bei einem Befugten nicht eingetreten wäre, wobei

diese Einschränkung indes nicht gegenüber spielenden Kindern gilt….

 

Vom Verkehrssicherungspflichtigen kann nicht verlangt werden, dass jeder

Baum, für den er Verantwortung trägt, völlig frei von Mängeln und Gefahren ist.

Ein solcher Zustand lässt sich einfach nicht erreichen….

Die Schnittstelle zwischen der immer bestehenden abstrakten Gefahr und der im Einzelfall gegebenen hinreichenden Wahrscheinlichkeit eines Schadens ist im Hinblick auf Schäden durch Baumbruch anhand der VTA-Methode rechtssicher zu bestimmen."

 

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